Das Wohlergehen unserer tollen Fische steht bei uns an erster Stelle!
Darum sind die Regeln unserer Fischereiordnung ausnahmslos einzuhalten!
Gummifische, Wobbler und Blinker nur mit Einfachhaken - das passt (r)echt gut!
Alle Kunstköder werden immer nur mit einem Einfachhaken gefischt!
Drillinge sind strengstens verboten!
Das Auslegen von Köderfischen, Fischfetzen, Fischstücken, Sardinen, Lachs, Garnelen, usw. ist verboten!
Alle Jahre werden absolute TOP-Zander besetzt!
Hecht: 1. Feb. bis 31. Mai (Entnahme von 70 - 90 cm)
Zander: 1. März bis 31. Mai (Entnahme von 55 - 70 cm)
Karpfen: keine Schonzeit (Entnahme von 40 - 65 cm)
Barsch, Amur, Stör, Koi, Scheie: sind ganzjährig geschont!
Nur im Größenbereich zwischen dem Mindestmaß und dem Höchstmaß können Fische entnommen werden!
Für alle anderen Fischarten gelten die Brittelmaße und Schonzeiten der NÖ Fischreiordnung.
Zu kleine, noch nicht geschlechtsreife Fische werden ebenso zurückgesetzt wie besonders große, als Mutterfische für den Bestandserhalt besonders wertvoll sind!
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bzw. der Entnahmefenster ist mit einem sofortigen Entzug der Jahreskarte zu rechnen!
Karpfen, Amur, Hecht, Zander, Stör, Aitel, Barsch, Koi, Schleie, Rotauge, Rotfeder, Brachse und sonstiges Kleinzeug.
Zander dürfen laut Entnahmefenster nur von 55 - 70 cm entnommen werden!
Für eine standortgerechte, nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände spielen bei uns die eingeführten "Zwischenbrittelmaße" eine sehr große Rolle!
Denn der eigene Nachwuchs ist uns echt wichtig!!!
Eine "laichfähige Hechtmama" mit 96 cm wird wieder schonend rückgesetzt!
Die Zeiten, in denen alle Fische gnadenlos abgeschlagen wurden, sind somit bei uns endgültig vorbei!
Achtung:
Das Auslegen von Köderfischen, Fischstücken wie z.B. Sardinen, Lachs, usw. ist verboten!
Bedeutet:
Raubfischen ist ausschließlich nur mit Kunstködern und nur mit einem Einzelhaken erlaubt!
Barsche sind bei uns ganzjährig geschont!
Große Karpfen über 65 cm werden bei uns bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich zurückgesetzt!
Als "Dank" dafür haben wir heute viele 25+ Karpfen!
Im Bild: Jahreskarten-Angler Gerhard!
Ein Wundspray (Klinikum) ist bei uns immer Pflicht!
Beim Karpfenfischen sind nur die sehr fischschonenden MICRO BARBED Haken zugelassen!
Diese halten im Maul bombenfest und verletzen die Fische kaum.
Schonhaken sind VERBOTEN! Das Vorfach darf max. 50cm lang sein!
Foto: Quelle WIKIPEDIA
Brachsen und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden!
Nur solche fischschonenden Carpp Creadle und sehr gut gepolsterte Abhakmatten mit hohem Rand darfst du verwenden!
Immer wieder werden tausende Nachwuchszander besetzt!
TAGES-FANGLIMIT:
2 Stück Karpfen (40 - 65 cm) und 2 Stück Raubfische (Hecht 70-90 cm oder Zander 55-70 cm)
WOCHEN-FANGLIMIT:
(Kalenderwoche: Montag - Sonntag) 2 Raubfische
JAHRES-FANGLIMIT:
10 Stück Karpfen und 5 Stück Raubfische (Hecht, Zander)
Für Jugendliche gilt folgendes Jahresfanglimit: 5 Karpfen und 2 Raubfische
Unter Nachhaltigkeit in der Fischerei ist die standortgerechte Bewirtschaftung von Fischbeständen unter Beachtung und Wahrung der ökologischen Beziehungen innerhalb des Lebensraumes "Gewässer" zu verstehen.
Wobei nicht mehr als der Zuwachs auf Basis der natürlichen Produktionsgrundlagen geerntet werden kann!
70-90 cm beträgt das Entnahmefenster für den Hecht!
Fischdiebstahl wird von unseren beeideten Aufsehern ausnahmslos zur polizeilichen Anzeige gebracht!
Fotos von großen Fischen dürfen generell nur im knien über einer Carp Creadle gemacht werden.
Oder noch viel besser - im Wasser!
Nein, keine Angst, solche großen Welse gibt es bei uns Gott sei Dank nicht!
Da hat sicher ein richtig Kapitaler gebissen!
Was uns gestern faszinierte, das bewegen wir heute!
Ja, ja Leute, wir sind sehr modern aufgestellt und geben weiter Vollgas!
Beim Karpfenfischen ist ein Elektro-Futterboot und eine zusätzliche Spombrute erlaubt!
Die Entfernung für deinen Futterplatz beträgt maximal 100 m.
Das Eisfischen ist am Handlteich leider nicht gestattet!
Am ganzen Teichgelände gilt ein HUNDEVERBOT!
Der Verein und Kartenaussteller übernimmt keinerlei Haftung für etwaige äußere Umstände, Wetterkapriolen, Diebstähle und Unfälle.
Alle sichern zu, sich gegenüber dem Verein in jedem Fall klag- und schadlos zu halten. Jeder, der das Teichgelände betritt, ist demnach zu 100% für sich selbst und seine Handlungen verantwortlich.
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